Service

Informationen

Nutzungsbedingungen für Fahnenmasten Vermietung

Beschaffenheit der Fahnen

Unsere Masten sind ausschließlich für Hochformat- und Bannerfahnen geeignet.
für Hiss und Bannerfahnen sollten folgende Materialien verwendet werden:

  • Multiflag (100 % Polyestergewirke ca. 110 g/m²) -> Polytaf Plus, 110 g/m², 100% Markenpolyestergewirke
  • Superflag (100% Polyestergewirke ca. 155 g/m²) -> Poly Classic, 155 g/m², 100% Markenpolyestergewebe

Herstellerbezeichnungen können unterschiedlich sein.

Doppelt genähte Fahnen oder Materialien mit höherem Gewicht sind grundsätzlich
nicht erlaubt.

Größe der Fahnen

Aus optischen Gründen sollten Fahnen möglichst eine einheitliche Größe haben, wir
empfehlen (auch wegen der Werbewirksamkeit) die Normgröße 150 x 500 cm.

Sicherheit

Bannerfahnen müssen stets mit einer Sturmbandsicherung oder Ringbandsicherung ausgestattet sein. Die Fahnen müssen fertig komplettiert angeliefert werden. Bei einer notwendigen Nacharbeit unsererseits berechnen wir Zusatzkosten in Höhe von 30,00 €/Std. zuzüglich Materialkosten und Mwst.

Solche zusätzlichen Arbeitsabläufe können zu verspäteter Beflaggung führen.
Die zusätzliche Flatterbremse (die oft von Herstellern mit angeboten wird) ist nicht erlaubt.

Empfehlung

Zur Steigerung der Werbewirksamkeit empfehlen wir die Bannerfahne. Sie ist für die Stadtbeflaggung ideal.

Haftungsausschuss

Bei Beschädigung der Fahnen durch höhere Gewalt (Sturm, Hagel, usw.) oder Schwund, übernehmen wir keinerlei Haftung.
Bei Unwetterwarnungen werden die Fahnen (ohne vorheriger Benachrichtigung) von uns abgehängt und danach wieder aufgehängt. Eine Mietpreiserstattung findet in diesen Fällen nicht statt.

Terminplanung

Das Auf- und Abhängen der Fahnen erfolgt nur an Werktagen.
Die Anlieferung der Fahnen muss 5 Werktage vor dem Beflaggungstermin erfolgen.
Werden Fahnen unvollständig oder zu spät angeliefert, bleibt der volle Mietpreis fällig.

Die Abholung sollte spätestens nach 10 Werktagen erfolgen, ansonsten wird eine Lagermiete berechnet.
Fahnen werden nach dem Abhängen nicht getrocknet und nicht gereinigt. Für die Fahnenreinigung sind Mieter selbst zuständig. Zwecks der Fahnenreinigung kann beim Fahnenhersteller angefragt werden.

Wichtige Infos

Anonyme Anfragen werden nicht bearbeitet. Grundsätzlich muss uns für jede Anmietung der Werbetreibende genannt werden. Für die bevorstehende Werbung, ist auf Verlangen eine entsprechende Bilddatei zur Verfügung zu stellen.
Wird ein Standort nicht vollständig angemietet, kann der Vermieter die restlichen Masten anderweitig vermieten.
Eine Untervermietung ist Grundsätzlich nicht gestattet. Eine Zuwiderhandlung führt zum Abhängen der Fahnen.

Die von uns vergebenen Angebote können höchstens 4 Wochen, oder nach Absprache, optioniert werden, bis dahin sollte ein Auftrag erteilt werden. Ansonsten verfällt die Reservierung und wird für andere Kunden frei gegeben.
Die Bestätigung für diesen Standort erfolgt vorbehaltlich möglicher Neufestlegungen durch die Stadtverwaltung Stuttgart.

Bei unvorhersehbaren Veranstaltungen der Stadt oder bei Straßenbauarbeiten, die evtl. zum Abbau von Masten führen können, erhalten Sie von uns ein Angebot zur Umdisponierung ihrer Fahnen oder eine Terminänderung. Falls Sie dieses nicht möchten, wird Ihnen selbstverständlich der Mietpreis nicht berechnet.

Zahlungsbedingung: 14 Tage Netto